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Neue Zeitschrift für Busfahrer

Mittwoch, 1. September 2010, 17:41 - von BUSFahrer-Magazin - 3 Kommentare

BUSFahrer, das Magazin für Chauffeure und Fans, erscheint heute (1. September 2010) zum ersten Mal am Kiosk.
Neben einem frisch überarbeiteten Layout erwarten den Leser nützliche Brancheninfos, umfassende Testberichte und spannende Reportagen.
Der BUSFahrer hat das heiß diskutierte Thema Schülerverkehr aufgegriffen und gibt nützliche Tipps zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Im Raststätten-Test muss sich diesmal Cindy´s Diner (Fichtenplan Nord) beweisen. Keine leichte Aufgabe – denn immerhin belegte das Restaurant beim großen Raststättentest des ADAC Platz eins und dementsprechend hoch sind die Erwartungen.

Erwartungen hatte Testredakteur Sascha Böhnke auch an den Setra S 415 H. Eine Mischung aus Überland-, Gelegenheits- und Reisebus soll er sein. Diese Fähigkeiten wurden im Supertest auf die Probe gestellt. Um Ruhm und Ehre ging es auch im Bus Euro Test. Fünf Niederflurbusse kämpften im Bukarester Stadtverkehr um den Titel "Bus of the Year 2011".
Wem Niederflurbusse zu wenig exotisch sind, für den hat der BUSFahrer genau das Richtige. Wir waren unterwegs im Himalaya, auf der höchsten Straße der Welt. Nichts für schwache Nerven.

Der BUSFahrer ist ab sofort an zahlreichen Autohöfen, Raststätten und Tankstellen erhältlich. Als Schmankerl winken ein Wert- und Verzehrgutschein von Marché International sowie ein Mini-Poster. Für Anregungen und Kritik stehen wir gerne zur Verfügung.

Viel Spaß beim Lesen!

Eure BUSFahrer-Redaktion

P.S.: WIR LIEBEN BUSSE

www.busfahrermagazin.de

Fachkraft im Fahrbetrieb

Donnerstag, 12. August 2010, 12:29 - von mobiel - 13 Kommentare

Hallo,

ich beginne nächstes Jahr evtl meine Ausbildung als FiF. Man darf den Führerschein Klasse D ja dann auch mit 18 machen und auch am Linienverkehr teilnehmen - bei einer Linienlänge von 50km.. Meine Frage deshalb, bezieht sich die 50km auf einer Strecke von A nach B oder von A nach B und wieder nach A also hin und zürck.?



Danke für eure antworten

Neues für Fahrer über 65 in Italien

Freitag, 23. Juli 2010, 19:24 - von buskutscher_rolf - 0 Kommentare

Neues für Fahrer über 65 in Italien

Nach italienischen Gesetzen dürfen Fahrer über 65 Jahre keine Busse
mehr lenken. Deutsche Führerschein sind aber dennoch gültig. Um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden, bietet der bdo ein erklärendes Schreiben auf Italienisch und Deutsch an.

Obwohl diese nationale Besonderheit keinerlei Auswirkungen auf die Anerkennung der deutschen Führerscheine hat, gab es in der Vergangenheit gelegentlich Probleme bei Kontrollen. Daher hat der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) bei der Gemischten Kommission Deutschland - Italien ein offiziellen Schreibens erbeten, das deutschen Fahrern bei Kontrollen helfen soll. Dieses Schreiben steht zum Download unter www.nwo-online.de, Menüpunkt „Italien" / "Verkehrsbestimmungen" auf Italienisch sowie mit deutscher Übersetzung.

Das Mitführen dieses Schreibens ist keine Pflicht sondern soll lediglich Ärger bei Kontrollen in Italien vermeiden.
(NWO/akp)

Quelle:
[url]www.busfahrermagazin.de[/url]

Formular "Belehrung zur Mitführpflicht"

Freitag, 23. Juli 2010, 19:16 - von buskutscher_rolf - 0 Kommentare

Formular "Belehrung zur Mitführpflicht" erhältlich


Seit 2009 müssen sich Mitarbeiter im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe sowie im Personenverkehr jederzeit ausweisen können. Der Verlag Heinrich Vogel hat ein Formblatt veröffentlicht, mit dem Arbeitgeber und -nehmer schriftlich nachweisen können, über die Mitführpflicht informiert zu haben beziehungsweise informiert zu sein.

Seit 1. Januar 2009 sind Mitarbeiter im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe sowie im Personenverkehr verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und auf Verlangen den Behörden der Zollverwaltung vorzulegen.

Der Arbeitgeber muss sich nach § 2a SchwarzArbG von jeder Arbeitnehmerin und von jedem Arbeitnehmer einmalig und schriftlich bestätigen lassen, dass die Belehrung stattgefunden hat. Der schriftliche Nachweis muss für die Dauer der Erbringung der Dienst- oder Werkleistung aufbewahrt und auf Verlangen bei den Prüfungen nach § 2 Abs. 1 vorgelegt werden können.

Quelle:
www.busfahrermagazin.de

Tempolimit in Belgien? Jetzt 100km/h erlaubt?

Donnerstag, 8. Juli 2010, 06:57 - von martinkraus - 1 Kommentar

Hallo zusammen,

nach langer Abwesenheit melde ich mich mal mit einer Frage.

Ein Kollege sagte mir eben, dass man jetzt angeblich in Belgien auch 100km/h fahren dürfte mit Bussen. Stimmt das, und wenn ja, was muss da beachtet werden (Bescheinigungen, Auflagen etc.)?

LG Martin


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