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1

Donnerstag, 25. Februar 2010, 09:34

Kennzahl E 95 im Busführerschein

Hallo,

ich habe seit 25 Jahren den Busschein. Auf Grund des Bestandschutzes habe ich meinen Busschein im Juni 2009 für 5 Jahre verlängert bekommen, ohne die Weiterbildungsnachweise vorlegen zu müssen. 2014 muss ich dann für eine weitere Verlängerung meine 5 Weiterbildungsnachweise vorlegen, damit ich dann auch die Kennzahl E 95 erhalte und weiter gewerblich Bus fahren zu können. Bis 2014 kann ich auf Grund der Übergangsregelung weiter gewerblich Bus fahren ohne diese Kennzahl E 95. So weit so gut.

Jetzt häufen sich aber Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen, die in Italien und Frankreich Probleme bei der Kontrolle gehabt haben und teilweise auch erheblich zahlen mussten, da sie zwar einen gültigen Busführerschein besaßen, nicht aber die Kennzahl E 95. Nach EU_Recht auch nicht erforderlich, da auch sie sich in der Übergangsphase befinden.

Wer hat ähnliche Probleme bei einer Kontrolle gehabt. Was wurde geregelt, wie wurde es geregelt?

Ich habe daraufhin beim Straßenverkehrsamt nachgefragt. Man sagte mir dort, dass es keine Möglichkeit gibt, die Kennzahl E 95 nachzutragen ohne dass gleichzeitig die Weiterbildungsnachweise vorgelegt werden. Das bedeutet aber, dass ich 5 Weiterbildungsnachweise mache, jetzt beim Straßenverkehrsamt vorlege, Kosten für einen neuen Führerschein habe, und dies alles ohne rechtliche Verpflichtung.

Hat jemand andere Erfahrungen beim Straßenverkehrsamt gemacht. Gibt es evtl. Straßenverkehrsämter, die die Kennzahl E 95 zum jetzigen Zeitpunkt während der Übergangsphase eintragen ohne Nachweis der Weiterbildung?

Gruß aus OWL

Reinhard
Wer baggert da unten im Baggerloch, das ist der Bagger, der baggert noch
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2

Donnerstag, 25. Februar 2010, 14:39

Bestandschutz bedeutet sinngemäß "Duldung eines Altzustands", parallel zu einem Regulärzustand. Wer den Regulärzustand will, muss ihn regulär erreichen. Ein 95er-Eintrag ohne Nachweise wäre ein unzulässiges Geschenk.

Der Duldungszustand wiederum ist ein willkommenes Geschenk an kriminelle Bullizisten, die einfach Kasse machen wollen. Denen und diesem Umstand bist Du machtlos ausgeliefert. (Ich muss im Okt. ´10 verlängern und habe schon 4 Bausteine, kann also der Angelegenheit locker entgegen gehen, denn bis dahin habe ich auch den fünften Block locker. So muss ich also auch nicht die knapp werdenden Schulbänke fürchten, die zum Endspurt hin erstens nicht reichen werden und "meistbietend versteigert" - die Nachfrage regelt Angebot und Preis).
MkG. Buslotse

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Miet-Busfahrer [0171-3234608]
(Verkehrstherapeut, Fachjournalist)
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Schreibfehler entdeckt? Vielleicht ist´s noch alte - oder doch neue? - Schreibweise? Vielleicht ist´s aber auch meine eigene, wenn ich gerade werde die alte, noch die neue verstehe?
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3

Freitag, 26. Februar 2010, 14:39

hallo reinhard

hab schon von einigen gehört, dass dieses merkblatt doch wirkt:
http://www.fachverband-bus.at/index.php?id=177&tx_ttnews[tt_news]=67&tx_ttnews[backPid]=5&cHash=1a52848cc2

ist leider nur die version für österreich, vielleicht gibts bei euch auch ähnliche merkblätter mit übersetzung...

gehöre selber zu denen die den 95er gleich machen mussten, dadurch bin ich solchen problemen erst gar nicht ausgesetzt. ohne weiterbildung den 95er, das wird bei euch vermutlich genau so wenig gehen wie bei uns.

grüsse aus oberösterreich,

romy

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Adler9« (27. Februar 2010, 21:41)

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4

Donnerstag, 4. März 2010, 14:17

Hallo Buslotse,

ist die EU denn eine Bananenrepublik, in der jeder "Bullizist" machen kann, was er will? Gilt mein Führerschein während der Übergangsfrist ohne 95-er Eintrag nur noch in Deutschland?
Schön, daß du die Weiterbildungsnachweise schon hast, aber wenn man selber zahlen muß, sollte man die Übergangsfristen doch ausnutzen, zumal der Nutzen der Schulungen außer für die Anbieter derselben fraglich ist.
Man kann doch nicht jede Behördenwillkür mit vorauseilendem Gehorsam belohnen.

Viele Grüße
peter
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5

Dienstag, 16. März 2010, 14:20

Hallo Peter,

irgendwie hast Du ja recht. Eigentlich vollkommen. Aber dennoch realtätsfremd. Lege Dich doch einmal mit einem - wenn auch den gesetzlichen Regelungen vorauseilend - spanischen, fränzösischen, belgischen oder sonstigem Bullizisten an, wenn er Dich für die nicht vorhandene 95 zur Kasse bitten will. (Ach ja, den italienischen und die oreuropäischen Bullizisten hab' ich ja vergessen).

Und der, der frühzeitig mit der Fortbildung beginnt, kann die Kosten über einen längeren Zeitraum verteilen. Es gibt aber faire Anbieter, die den einzelnen Baustein schon für weit unter 100 € anbieten. Und Du bist nicht an einen einzelnen Anbieter gebunden, Du kannst Dir die Rosinen rauspicken. Noch. Was hast Du bisher schon? Hättest Du schon ´was, wär´s schon weg aus der Planung und den kommenden Kosten. Nichts, was Du heute schon hast, geht Dir verloren - egal, wann Deine Verelängerung ansteht. Aber vor der übernächsten kommt die 95-Pflicht. Und dann? Dann ist Dein FS noch ohne 95-Eintrag. Und dann?
MkG. Buslotse

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6

Donnerstag, 18. März 2010, 07:37

Hallo Buslotse,

leider schon zu spät, ich habe meinen Führerschein Anfang Januar 2010 verlängert und nachtragen kann man die Weiterbildung anscheinend nicht.

Außerdem denke ich, daß einmal zum Eintragen in den Führerschein verwendete Fortbildungen nicht ein 2. Mal angerechnet werden können, auch wenn sie bei der 1. Verlängerung noch nicht zwingend vorgeschrieben waren. Damit hätte ich dann doch ca. 500,-€ mehr ausgegeben.

Viele Grüße

Peter
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7

Donnerstag, 18. März 2010, 08:55

Hallo @arcenciel,

nein, ich denke, Du musst Dir da keine Sorgen machen. Der Stichtag liegt im September ´10. Es wäre zwar nicht nötig gewesen, Deine Fortbildungsbelege (wieso hast Du sie schon? Das ist ungewöhnlich) zu präsentieren. Wo sind die Jetzt? Bei der FS-Stelle? Dann wären sie ja dort gut aufgehoben und dürften m. E. erst zum ersten Eintrag der 95 herangezogen werden und erst dann verfallen. Das könnte bedeuten, dass Du Dir zwischenzeitlich (rechtlich ´13, aber um möglicher Schikane im Ausland zu entgehen, taktich schon früher) einen neuen FS ausstellen lassen solltest, zwischenzeitlich also, ohne Neubeginn einer 5-Jahresfrist; ähnlich, als ob Du Deinen FS verloren hättest und jetzt um einen Ersatz bittest. Dazu dient dann Dein erstes Nachweise-Paket; diese Nachweise sind (seit ´96 ausgestellt) ohne Verfallsdatum bzw. verfallen, sobald sie für den 95-Eintrag herhalten. Dann bräuchtest Du erst wieder zu ´15 ein neues Paket (das zu starten durchaus nicht all' zu lange aufgeschoben werden sollte, der zu erwartenden Engpässe u. Preise wegen). Am besten aber würdest Du das mit Deiner FS-Stelle (wenn sich die Nachweise dort befinden) besprechen; hast Du die Belge aber zuhause, bewahr' sie gut auf, Du wirst sie noch benötigen.

Ich kann Dir diese Antwort nur unter Vorbehalten geben; die wirklich kompetenten Personen triffst Du bei Deiner FS-Stelle (doch Vorsicht: auch dort ist nicht immer jeder auf dem neuesten Stand und bei später auftretenden Meinungsverschiedenheiten wird man sich dort im Zweifelsfalle immer zugunsten des Amtes erinnern - also Auskünfte von dort am besten immer nur schriftlich), Aus- bzw. Fortbildungsstellen Und die Kontrollorgane, die auf BAB Kontrollen durchführen "und Jagd auf Dich machen".

Ich denke ferner, zum Zeitpunkt Deiner Verlängerung konte man die 95 noch gar nicht eintragen und die Nachweise wurden nur einfach in der Akte zur späteren Verwendung deponiert. Oder hast Du sie wieder mit nach Hause genommen? Das wäre wohl am unproblematichsten und einfachsten. Jedoch: Warum fragst Du nicht ´mal @Robby-Top? Er betreibt eine Fortbildungsstelle (mit wirklich faiern Preisen) und müsste Dir verbindlich Auskunft geben können. Es gibt aber noch einen Anbieter, dessen Name ich im Moment nicht erinnere, den Du aber bestimmt einige Beiträge zurück findest. Auch dort gibt es faire Preise (und bestimmt auch Auskunft).
MkG. Buslotse

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8

Donnerstag, 18. März 2010, 15:28

Kennzahl 95 im Führerschein ohne Quali-Nachweis

Hallo,



manchmal ist es ja durchaus erfolgreich, wenn man mit einer Behörde die Probleme am Tisch bespricht. Da ich mich ja auf den Bestandschutz berufen kann, brauche ich bis 2014 eigentlich keinen Quali- Nachweis und kann ohne Kennzahl 95 gewerblich Bus fahren. Obwohl EU-Recht, sehen das einige Länder anders.



Es kann auch nicht sein, dass ich deshalb 5 Quali-nachweise für ca. 500,00 Euro jetzt mache und dann eine Neuaustellung meines Führerschein mit Kennzahl 95 beantrage. Rechtlich nicht notwendig und deshalb auch unlogisch, zumal auch noch teuer. Meine Quali-Nachweise, die ich bereits habe, sammel ich für meine Verlängerung 2014.



Also bin im zum Straßenverkehrsamt hin und habe das Problem der Nichtanerkennung in Italien und Frankreich angesprochen. Brauchte gar nicht ausreden, die kanntendas Problem und haben mir spontan angeboten, meinen Führerschein nachträglich mit der Kennzahl 95 auszustatten unter folgenden Bedingungen:

1. neues Paßbild

2. Gebühr 28,60 Euro zahlen

3. Neuer Führerschein wird nur bis zum 10.09.2013 für D1, D, D1E und DE ausgestellt

Klasse 2 weiter bis 2014.Einheitliches Verlängerungsdatum dann ab 2013.



Habe ich natürlich sofort gemacht, obwohl ich bei dieser Regelung ca. 1 Jahr Führerscheingültigkeit verschenke und 28,60 Euro zahlen muss. Insgesamt aber denke ich eine praktikable Lösung.



Ich kann daher nur empfehlen, einmal mit dem Straßenverkehrsamt zu sprechen und diese Regelung vorschlagen. Kam bei mir sogar vom Amt selbst.



Einfach 5 Nachweise heute schon vorzulegen, d.h. also auch ca. 500,00 Euro zu zahlen, kann nicht die Lösung sein. :thumbdown: Ausnahme, die Firma zahlt den ganzen Spaß.

Habe selbst bis jetzt 2 Nachweise, mache in den nächsten 3 Jahren die restlichen drei und gebe die dann 2013 für die Verlängerung ab. Viel Glück beim STraßenverkehrsamt und gebt mal feedback.



Allzeit gute Fahrt und einen guten Start in die neue Saison. :P

Reinhard aus Herford
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Registrierungsdatum: 4. Mai 2006

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Beruf: Busfahrer

9

Freitag, 19. März 2010, 16:35

Hallo Reinhard,

das ist doch mal eine vernünftige Idee. Hatte leider noch keine Zeit, bei der Führerscheinstelle nachzufragen, ob diese Möglichkeit auch in Hamburg besteht, werde aber berichten, sobald ich Bescheid weiß.

Ich müßte den Führerschein zwar auch ein gutes Jahr früher als jetzt verlängern, aber man wäre im Ausland auf der sicheren Seite, insbesondere in der Zeit nach dem 10.09.2013 (nur nationale? Übergangsregelung bis 10.09.2015).

Ich habe das Gefühl, man hat sich in Deutschland bei der Umsetzung dieser EU-Vorgabe zu wenig Gedanken gemacht.

@Buslotse:
Ich habe leider erst einen Quali-Nachweis, den haben wir letztes Jahr zusammen in Mannheim gemacht. Den habe ich schön bei mir zuhause und nicht in der Führerscheinstelle präsentiert.

Habe gerade in einem anderen Busfahrerforum gelesen, daß es ebenfalls Probleme im Ausland geben kann, wenn die Nummern von Führerschein und Fahrerkarte nicht übereinstimmen. Also am besten auch gleich neue Fahrerkarte beantragen? Oder hilft hier besser eine Rechtsschutzversicherung weiter? Gewerkschaft?

Viele Grüße

Peter

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »arcenciel« (19. März 2010, 17:17)

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Registrierungsdatum: 10. August 2005

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Beruf: VerkehrsFachtherapeut u. -fachjournalist. Aushilfsfahrer aus Leidenschaft.

10

Samstag, 20. März 2010, 16:46

Hallo @arcenciel,

leider habe ich keine Vorstellung, welcher der TN in MA sich hinter Deinem Nic verbirgt. Aber vielleicht lässt Du mich mal wissen, wo Du auf den Bildern zu finden bist? Wie dem aber auch sei, es ändert nichts an den Fakten: Weniger als die kompletten 5 Blocks nutzen nichts bei der FS-Erneuerung; 95 geht nicht "auf Raten".

Wie auch immer: Gutes Gelingen!
MkG. Buslotse

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Registrierungsdatum: 8. April 2010

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Beruf: Busfahrer, Industriekaufmann

11

Donnerstag, 8. April 2010, 21:48

Weiterbildung und Eintrag der Schlüsselzahl „95“

?( Der bdo geht in einem Rundschreiben (http://www.bdo-online.de/mitgliederberei…reiben-2010-41/) auf dieses Problem ein und stellt klar:

Für deutsche Busfahrer gilt also 8| :
  • Busfahrer, deren D-Führerschein vor dem 10. September 2008 in Deutschland erstmals erteilt wurde, müssen bis spätestens 10. September 2013 bzw. bei Verlängerung vor dem 10. September 2010 bis spätestens 10. September 2015 eine Weiterbildung von 35 Stunden nachweisen.
  • Der Nachweis der Weiterbildung erfolgt in Deutschland durch die Eintragung des Codes 95 in den Führerschein.
  • Für Fahrer, die ihren Führerschein vor dem 10. September 2008 erworben haben wird der Code 95 daher erstmalig nach vollständigem Nachweis einer 35-stündigen Weiterbildung eingetragen

...Die Mitgliedstaaten haben sich auf die gegenseitige Anerkennung der im Rahmen des BKrFQG geltenden unterschiedlichen nationalen Übergangsfristen geeinigt.

Die jeweils zuständigen nationalen Kontrollorgane dürfen demnach,den nach deutschem Recht in den meisten Fällen noch nicht erfolgten Eintrag der Schlüsselnummer „95“ nicht bemängeln.


Da es wohl gerade in Italien immer wieder zu Problemen mit den Kontrollorganen kommt, gibt es jetzt auch ein Deutsch-Italienisches Merkblatt, das die deutsche Regelung auf Italienisch zusammenfasst.
http://www.bdo-online.de/fileadmin/Datei…kblat_DE-IT.doc

Wenn man den italienischen Behörden das so vorlegt, sollte es keine Beanstandungen geben.

Also nur nicht verunsichern lassen Kollegen! ;)

Grüße aus Bochum
BusAndy
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Registrierungsdatum: 10. August 2005

Wohnort: LU

Beruf: VerkehrsFachtherapeut u. -fachjournalist. Aushilfsfahrer aus Leidenschaft.

12

Freitag, 9. April 2010, 08:07

RE: Weiterbildung und Eintrag der Schlüsselzahl „95“


...
sollte ...
...!...
Aber dennoch danke für die Hinweise, insbes. den "italienischen". Damit sollte man eigentlich eine italienische Kontroll"mafia" überzeugen können. Sollte. Eigentlich. Das ist mir zu heiß. Ich verlängere Ende ´10 und werde 35 Std. nachweisen.

Ich habe mir den BDO-"Wisch" ausgedruckt. Aber - mit Verlaub, bittschön, BDO - wer ist BDO schon? Eine staatliche Institution? Mitnichten! In irgend einer Weise hoheitlich? Mitnichten! Die Italien"mafia" soll Respekt vor einem BDO-Zettel haben? Ich fürchte: Mitnichten! Wird mir BDO die "Mafiagebühr" bezahlen? Ganz gewiss: Mitnichten! Dann wird BDO bekunden, keinerlei Verantwortung zu tragen. Und ich werde hängen gelassen. Und falls ich den Wisch noch habe, kann ich mir mit ihm ... (vorsorglich habe ich ihn auf weiches, saugfähiges Papier ausgedruckt, im Farb-Sparmodus, damit nicht so viel Druckfarbe auf der Haut hängen bleiben wird ...).

Zitat

MkG. Buslotse

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Buslotse« (9. April 2010, 08:20)

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Registrierungsdatum: 13. Oktober 2008

Wohnort: Piding

Beruf: Linienbusfahrer

13

Freitag, 9. April 2010, 21:16

Besser wie nichts ist das doch allemal. Im Übrigen gibt es bei uns einen identischen Aushang, allerdings von der IHK. Ist so ein Faltblatt mit nem MAN Lions Regio im Hintergrund. Einzig die nationale Anerkennung steht nicht mit drin.

Aber sind wir mal froh das es wenigstens etwas gibt. Und ich persönlich hab schon einigen unterschiedlichen Mist gehört das ich es auf mich zukommen lasse.



P.S.: Ich bin froh das es bei nuns reicht eine Ziffer im FS zu haben. In Österreich bekommt man bspw als Nachweis eine extra Scheckkarte zum FS auf der die Daten der 5 Schulungstage vermerkt ist!
Arbeitgeber: Regionalverkehr Oberbayern
Busse: Mercedes Benz O407 , MAN SÜ313 , MAN Lions City CNG , Neoplan N 4416 CNG , Neoplan N 4421 , Setra 315 NF , Setra S415UL , Setra S415NF
Lieblingsstrecke: Kehlsteinlinie
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