Polizeikosten bei Unfallsicherung zahlt der Fahrzeugeigentümer
Sichern Polizeibeamte zur Abwendung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit eine Pannenstelle ab, muss der Fahrzeugeigentümer die durch den Einsatz verursachten Personalkosten der Polizei bezahlen. Das entschied die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Trier am 19. Januar 2010 (Az.: 1 K 621/09.TR).
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Wenn Frauen nicht wissen was sie machen sollen, ziehen sie sich aus ... Und wenn Männer nicht wissen, was sie machen sollen, dann schauen sie sich Frauen an, die nicht wussten, was sie machen sollen ...